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   OVG Niedersachsen, 04.09.2006 - 8 LA 97/06   

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https://dejure.org/2006,23999
OVG Niedersachsen, 04.09.2006 - 8 LA 97/06 (https://dejure.org/2006,23999)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.09.2006 - 8 LA 97/06 (https://dejure.org/2006,23999)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. September 2006 - 8 LA 97/06 (https://dejure.org/2006,23999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 1 BJagdG; § 6 RJG; § 43 VwVfG
    Voraussetzungen für die Unwirksamkeit einer im Jahre 1936 ergangenen Abrundung eines Jagdbezirks durch Veränderung der Eigentumsverhältnisse; Geltung der allgemeinen Grundsätze für die Wirksamkeit und die Gegenstandslosigkeit von Verwaltungsakten für altrechtliche ...

  • Judicialis

    BJagdG § 5 Abs. 1; ; RJG § 6; ; VwVfG § 43

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Unwirksamkeit einer im Jahre 1936 ergangenen Abrundung eines Jagdbezirks durch Veränderung der Eigentumsverhältnisse; Geltung der allgemeinen Grundsätze für die Wirksamkeit und die Gegenstandslosigkeit von Verwaltungsakten für altrechtliche ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.11.1995 - 3 C 28.94

    Jagdrecht: Kommunale Neugliederungsmaßnahmen und vorangegangene

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2006 - 8 LA 97/06
    Diese allgemeinen Grundsätze für die Wirksamkeit und die Gegenstandslosigkeit von Verwaltungsakten gelten auch für altrechtliche Abrundungsverfügungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des BJagdG (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 16.11.1995 - 3 C 28/94 -, JE II Nr. 131, sowie v. 7.12.1995, a. a. O., sowie Mitzschke/Schäfer, a.a.O.).

    So bleibt etwa der Bestand einer Angliederungsverfügung unberührt, d.h. der Bescheid wird nicht gegenstandslos, wenn die von einem Eigenjagdbezirk umgebene Exklave diese Eigenschaft durch eine kommunale Neugliederungsmaßnahme später verliert (BVerwG, Urt. v. 16.11.1995, a. a. O.).

  • BVerwG, 18.04.1996 - 3 C 4.95

    Jagdrecht: Irrevisibilität und Wirksamkein von vor Inkrafttreten des BJagdG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2006 - 8 LA 97/06
    Dem Verwaltungsgericht ist zwar darin zu folgen, dass es sich bei der 1936 durch den Kreisjägermeister gemäß § 6 RJG erfolgten "Grenzbegradigung" um eine damals wirksame Abrundungsverfügung (vgl. nur Mitzschke/Schäfer, Kommentar zum Reichsjagdgesetz, 2. Aufl., 1939, § 6 RJG, Ziffer 1) gehandelt hat, die auch durch Inkrafttreten der §§ 7 und 8 BJagdG nicht unwirksam geworden ist (vgl. neben dem bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Urt. des BVerwG v. 7.12.1995 dessen weiteres Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 4/95 -, Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 28, sowie die Urteile des OVG Lüneburg v. 9.10.1984 - 14 A 79/82 -, JE II Nr. 73, und v. 14.5.1986 - 14 A 134/83 -, JE II Nr. 90, LS 1; Meyer-Ravenstein, Jagdrecht in Niedersachsen, § 5 BJagdG, Rn. 39, m. w. N.).

    Diese allgemeinen Grundsätze für die Wirksamkeit und die Gegenstandslosigkeit von Verwaltungsakten gelten auch für altrechtliche Abrundungsverfügungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des BJagdG (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 16.11.1995 - 3 C 28/94 -, JE II Nr. 131, sowie v. 7.12.1995, a. a. O., sowie Mitzschke/Schäfer, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.05.1986 - 14 A 134/83
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2006 - 8 LA 97/06
    Dem Verwaltungsgericht ist zwar darin zu folgen, dass es sich bei der 1936 durch den Kreisjägermeister gemäß § 6 RJG erfolgten "Grenzbegradigung" um eine damals wirksame Abrundungsverfügung (vgl. nur Mitzschke/Schäfer, Kommentar zum Reichsjagdgesetz, 2. Aufl., 1939, § 6 RJG, Ziffer 1) gehandelt hat, die auch durch Inkrafttreten der §§ 7 und 8 BJagdG nicht unwirksam geworden ist (vgl. neben dem bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Urt. des BVerwG v. 7.12.1995 dessen weiteres Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 4/95 -, Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 28, sowie die Urteile des OVG Lüneburg v. 9.10.1984 - 14 A 79/82 -, JE II Nr. 73, und v. 14.5.1986 - 14 A 134/83 -, JE II Nr. 90, LS 1; Meyer-Ravenstein, Jagdrecht in Niedersachsen, § 5 BJagdG, Rn. 39, m. w. N.).

    Nur aus dem letztgenannten Grund hat das erkennende Gericht in dem vom Verwaltungsgericht angeführten Fall die Gegenstandslosigkeit einer altrechtlichen Verfügung angenommen (vgl. Urt. v. 9.10.1985 - 14 A 53/83 -, JE II Nr. 81, sowie ergänzend Urt. v. 14.5.1986, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.10.1985 - 14 A 53/83
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2006 - 8 LA 97/06
    Nur aus dem letztgenannten Grund hat das erkennende Gericht in dem vom Verwaltungsgericht angeführten Fall die Gegenstandslosigkeit einer altrechtlichen Verfügung angenommen (vgl. Urt. v. 9.10.1985 - 14 A 53/83 -, JE II Nr. 81, sowie ergänzend Urt. v. 14.5.1986, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.10.1984 - 14 A 79/82
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2006 - 8 LA 97/06
    Dem Verwaltungsgericht ist zwar darin zu folgen, dass es sich bei der 1936 durch den Kreisjägermeister gemäß § 6 RJG erfolgten "Grenzbegradigung" um eine damals wirksame Abrundungsverfügung (vgl. nur Mitzschke/Schäfer, Kommentar zum Reichsjagdgesetz, 2. Aufl., 1939, § 6 RJG, Ziffer 1) gehandelt hat, die auch durch Inkrafttreten der §§ 7 und 8 BJagdG nicht unwirksam geworden ist (vgl. neben dem bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Urt. des BVerwG v. 7.12.1995 dessen weiteres Urt. v. 18.4.1996 - 3 C 4/95 -, Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 28, sowie die Urteile des OVG Lüneburg v. 9.10.1984 - 14 A 79/82 -, JE II Nr. 73, und v. 14.5.1986 - 14 A 134/83 -, JE II Nr. 90, LS 1; Meyer-Ravenstein, Jagdrecht in Niedersachsen, § 5 BJagdG, Rn. 39, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2009 - 4 LB 63/07

    Erforderlichkeit einer Notwendigkeit für die Abrundung von Jagdbezirken durch

    Gegen dieses Urteil richtet sich die Berufung des Beklagten, die der seinerzeit zuständige 8. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts durch Beschluss vom 4. September 2006 (8 LA 97/06) wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils zugelassen hat, soweit der Klage stattgegeben worden ist.

    Eine nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage, die bewirkt, dass der Verwaltungsakt heute nicht mehr so erlassen werden würde, führt aber grundsätzlich nicht zur Gegenstandslosigkeit des Verwaltungsakts (Nds. OVG, Urt. v. 11.6.2007 - 5 LB 32/07 - Obermayer, § 43 Rn. 24; Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 10. Aufl., § 43 Rn. 43), sondern bietet allenfalls Anlass für seine Aufhebung oder Änderung nach den §§ 51, 48, 49 VwVfG (Nds. OVG, Beschl. v. 4 9.2006 - 8 LA 97/06 - Kopp/Ramsauer, § 43 Rn. 43).

  • LG Saarbrücken, 05.12.2013 - 3 O 151/13

    Jagdgenossenschaft - Bindungswirkung altrechtlicher Verfügungen

    Für die Gegenstandslosigkeit eines Verwaltungsaktes muss darüber hinaus sein Regelungssubjekt oder -objekt entfallen oder sein Fortbestand offensichtlich mit dem Normzweck unvereinbar sein (OVG Lüneburg 8. Senat, Beschluss vom 04.09.2006, 8 LA 97/06).

    Demnach berühren auch Änderungen der Eigentumsverhältnisse die Wirksamkeit einer altrechtlichen Abrundung grundsätzlich nicht, es sei denn, ihre Aufrechterhaltung würde offensichtlich dem Normzweck des § 5 BJagdG widersprechen, dadurch einen jagdlich sinnvoll nutzbaren Bezirk mit zusammenhängenden Grundflächen zu schaffen (OVG Lüneburg 8. Senat, Beschluss vom 04.09.2006, 8 LA 97/06).

  • VG Oldenburg, 01.12.2014 - 11 A 1685/14

    Abrundung; altrechtlich; Eigenjagdbezirk; Jagdbehörde; Jagdgenosse;

    Dementsprechend hat auch das Nds. Oberverwaltungsgericht bei Streitigkeiten über den Bestand von Abrundungsverfügungen aus den Zeiten vor Inkrafttreten des BJagdG die jeweilige untere Jagdbehörde als Beklagten geführt (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. März 2011 a.a.O.; Beschluss vom 4. September 2006 - 8 LA 97/06 - juris).
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